Vermisstenfälle, ungelöste Fälle:
Unser grösstes Anliegen ist es, dass Eltern und betroffene Familienmitglieder von
ungelösten Gewaltverbrechen und mit vermissten Opfern ihre unerträgliche oft jahrelange
Ungewissheit endlich abbauen können.

Es geht uns nicht nur um Täter, sondern um das Auffinden der vermissten Personen.
In vielen Fällen führt der Weg zum vermissten Opfer jedoch nur über den Täter.
Deshalb richtet sich unser Appell gleichsam an potentielle Zeugen sowie an die Täter selbst.
Wir begrüssen auch anonyme Hinweise, welche jedoch nachvollziehbar
sein müssen.

Appell an Zeugen:
Melden Sie uns spezielle Auffälligkeiten welche Sie gesehen haben sofern Sie dies
noch keiner offiziellen Polizeistelle zu Protokoll gegeben haben und beschreiben
Sie uns den Sachverhalt möglichst genau.
Teilen Sie uns den von Ihnen vermuteten Ungelösten- oder Vermisstenfall mit.
Wir gehen davon aus, dass Sie uns Ihre Mitteilungen unter der Voraussetzung absoluter Diskretion
weitergeben möchten. Wir sichern Ihnen Diskretion zu, wie wir dies bereits bei allen
bisherigen Zeugenaussagen gepflegt haben. Wir empfehlen Ihnen uns die Hinweise per
Briefpost zukommen zu lassen. Sie können aber auch ein mail an spurlos senden.

Aufruf von Tätern:
Die verübte Tat liegt bereits Jahre zurück, es finden keine laufenden Ermittlungen
in dem Fall mehr statt oder er ist juristisch bereits verjährt.
Die betroffenen Familien jedoch werden ihre Ungewissheit kaum verarbeiten
können, da sie nicht wissen was geschehen ist oder wo ihr Familienmitglied verblieben ist.
Selbst sind Sie mit dem Vergangenen nie zur inneren Ruhe gekommen oder
Sie möchten nun endlich Ihr Gewissen erleichtern.
Geben Sie der Opferfamilie eine Chance doch noch mit der Verarbeitung ihres
Schicksales fortsetzen zu können.
Berichten und beichten Sie bitte das damals Vorgefallene einer Polizeistelle.
Falls dies aus bestimmten Gründen nicht möglich ist, teilen Sie uns bitte mit um welchen Fall
es sich handelte (Name, Datum), was genau geschehen ist und bei Vermisstenfällen
wo das Opfer verblieben ist (Ortsangabe mit genauem Detailplan).
Senden Sie uns diese Informationen per Post an unsere Postfachadresse siehe IGfUF.

Versuchen Sie diese für die Opferfamilien enorm wichtigen Informationen doch weiterzugeben.
Es ist klar dass keine Tat ungeschehen gemacht werden kann aber wenn Betroffene
erfahren könnten was tatsächlich geschehen ist, kann dies zu einer Erleichterung führen.